Grundsteuerreform 2025

Bei der Veranlagung kann es zu Unstimmigkeiten kommen.

Leider kann durch das Steueramt des Marktfleckens Mengerskirchen nicht gewährleistet werden, dass alle Veranlagungen korrekt durchgeführt wurden

  • Wird z.B. keine Grundsteuer auf den Grundbesitzabgabenbescheiden angezeigt, liegen durch die Datenübermittlung dem Steueramt bekannte Unstimmigkeiten vor oder es wurde noch kein Grundsteuermessbetragsbescheid vom Finanzamt erlassen.

Hier wird die korrekte Veranlagung nachgeholt und ein geänderter Grundbesitzabgabenbescheid wird erstellt.

  • Haben Sie bei der Übermittlung der Daten an das Finanzamt bereits einen Eigentümerwechsel angezeigt, kann dieser erst nach der Jahresabrechnung der Gebrauchsgebühren -  der Wasserabrechnung – durch das Steueramt veranlagt werden.

Wir bitten dringend davon abzusehen, nach Erhalt der Jahresbescheide im Januar uns auf einen Eigentümerwechsel hinzuweisen, sondern abzuwarten bis Sie die neuen Bescheide für den Eigentümerwechsel zugestellt bekommen. Sollten Sie ein Hausgrundstück verkauft haben bitten wir um kurzfristige Übermittlung des Übergabedatums und des Wasserzählerstandes.

  • Die ab 2025 gültigen Steuerbeträge basieren auf der Übermittlung des Messbetrages durch das Finanzamt. Bitte vergleichen Sie die Messbeträge mit dem Finanzamtsbescheid, der Ihnen als Eigentümer geschickt wurde.

Wurde der Messbetrag fehlerhaft festgesetzt, muss ein eventueller Widerspruch beim Finanzamt eingereicht werden, da nur durch das Finanzamt die Berechnung der Messbeträge erfolgt. Das Steueramt des Marktflecken Mengerskirchen veranlagt diese lediglich mit dem gültigen Hebesatz.

Sollten Ihnen weitere fehlerhafte Veranlagungen auffallen, melden Sie diese in schriftlicher Form an das Steueramt des Marktfleckens Mengerskirchen oder per Mail an Frau Blum a.blum@mengerskirchen.de. Diese werden im 1. Quartal 2025 veranlagt und bei der Fälligkeit zum 15.05.2025 berichtigt sein!

Mit Verständnis und Geduld werden wir gemeinsam die Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 meistern!

Wir danken Ihnen jetzt schon für Ihr Verständnis und werden alles daransetzen, diese schwierige Zeit zu meistern!

Ihr Steueramt des Marktfleckens Mengerskirchen