Tularämie (Hasenpest) erneut im Landkreis festgestellt

Vor wenigen Tagen ist die Tularämie bei einem verendeten Hasen in Runkel in der Gemarkung Runkel-Ennerich amtlich nachgewiesen worden. Die für Hasen tödlich verlaufende Infektion, an der auch Menschen erkranken können, war nach größeren Ausbrüchen in den Jahren 2015 und 2020 in unserem Landkreis zuletzt Ende 2024 bei zwei Tieren amtlich festgestellt worden. Immer wieder treten vereinzelte Fälle an unterschiedlichen Orten auf, so zuletzt in Ennerich.

Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger lebt vor allem in blutsaugenden Insekten wie beispielsweise Flöhen, Läusen, Wanzen, Mücken oder Zecken, die wiederum die Bakterien auf wildlebende kleine Säugetiere (Hasen, Wildkaninchen, Mäuse, Ratten, Eichhörnchen usw.) übertragen. Die Tularämie kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Erkrankte Wildtiere zeigen in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern wirken matt, teilnahmslos und verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Man darf keinesfalls die Tiere anfassen. Auch sollte man vermeiden, dass Hunde mit erkrankten Tieren in Kontakt kommen. Es wird geraten, die Hunde in Wald, Feld und Flur an der Leine zu führen.

Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Inkubationszeit beträgt im Regelfall drei bis fünf Tage, kann aber auch länger dauern. Die Erkrankung beginnt meist mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Das Krankheitsbild kann je nach Eintrittspforte des Erregers stark variieren. Rechtzeitig erkannt, lässt sich Tularämie mit Antibiotika behandeln. Die Heilungschancen sind dann sehr gut. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Tularämie befindet sich auf der Homepage unseres Landkreises.

Die Jägerschaft wird auf die notwendigen Sicherheits- bzw. Hygienemaßnahmen im Umgang mit erlegten Tieren beim Aufbrechen und Zerwirken hingewiesen.

Wer ein auffälliges Tier entdeckt, sollte den örtlich zuständigen Jagdausübungs-Berechtigten benachrichtigten, ist dieser nicht erreichbar, wäre die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung oder direkt das Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, FD Veterinärwesen u. Verbraucherschutz, Gymnasiumstr. 4, Schloß Hadamar, 65589 Hadamar, Tel. 06431- 296 5869, Email: 40.50@limburg-weilburg.de oder poststelle.avv@limburg-weilburg.de zu informieren.