Dorfentwicklungsprogramm

Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer hat Bürgermeister Daniel Melchert in Mengerskirchen zwei Zuwendungsbescheide aus dem hessischen Dorfentwicklungsprogramm überreicht. Mit 49.000 Euro wird die Neugestaltung des Spielplatzes in der Ortsmitte Dillhausen gefördert. „Im Rahmen der Förderung soll der bereits seit 1980 bestehende Spielplatz aufgewertet und um zusätzliche Spielgeräte erweitert werden, um auch zukünftig eine beliebte Anlaufstelle für Kinder und Familien zu bleiben“, so der Erste Kreisbeigeordnete Sauer.

55.882 Euro fließen in die Neugestaltung des Magdalenenplatzes in Mengerskirchen. Jörg Sauer zu dieser Förderung: „Der in die Jahre gekommene, zentral gelegene Magdalenenplatz soll durch verschiedene Sanierungs-, Begrünungs- und Neugestaltungsmaßnahmen aufgewertet werden, um künftig als angenehmer Rückzugs- und Begegnungsort in der Ortsmitte von Jung und Alt genutzt werden zu können.“

Mengerskirchens Bürgermeister Daniel Melchert ergänzte: „Es freut mich, wenn solche Themen, die teils jahrelang diskutiert wurden, nun kurz vor der Umsetzung stehen.“ Der Marktflecken Mengerskirchen ist mit seinen fünf Ortsteilen von Juli 2022 bis Dezember 2028 ein anerkannter Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm und damit eine von fünf Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg, die derzeit von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren können. Gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wurde ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) mit Handlungsfeldern und Projektvorschlägen erarbeitet, die im Nachgang weiter konkretisiert wurden. Alle Förderprojekte müssen aus diesem KEK abgeleitet werden. Der für die Umsetzung kommunaler Projekte veranschlagte Finanzrahmen beträgt etwa 1,5 Millionen Euro. Bis zum 30. Juni 2025 betrug die öffentliche Förderquote des Marktfleckens 70 Prozent der förderfähigen Nettokosten. Seit dem 1. Juli 2025 hat sie sich auf 75 Prozent erhöht. Die kommunalen Förderquoten für das Dorfentwicklungsprogramm werden einmal jährlich auf Basis der Einordnung der Finanzstärke hessischer Kommunen durch das Hessische Ministerium der Finanzen festgelegt.

Für die Förderung im privaten Bereich besteht seit diesem Jahr das Angebot einer Fachberatung für mögliche Sanierungs- und Umgestaltungsvorhaben (Städtebauliche Beratung). Das hierfür von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro berät mit Unterstützung der Bewilligungsstelle des Landkreises private Eigentümerinnen und Eigentümer im örtlich abgegrenzten Fördergebiet. Diese Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Interessentinnen und Interessenten können sich für Auskünfte und Terminvereinbarung an das beauftragte Architekturbüro Schäfer in Westerburg, Telefon: (02663) 99090, Mail: info@architekturbuero-schaefer.com, oder an das Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, Herr Ruoff, Telefon: (06431) 296-5957, Mail: m.ruoff@limburg-weilburg.de, wenden.