Dienstleistung von A-Z

Abfall - Wilder Müll

Leistungsbeschreibung

Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen.

Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder Stadt, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (HAKA)

Was sollte ich noch wissen?

Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist.

"Hessen-Finder"

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Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."