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Rathaus Mengerskirchen
Gemeindeverwaltung Mengerskirchen Schlossstraße 3 35794 Mengerskirchen Telefon: +49 6476 91360 Telefax: +49 6476 913625 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 

 

"Hessen-Finder"

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen.

Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen."

Durch Klicken auf den Button, gelangen Sie zum Hessenfinder.

Hessenfinder

 
 

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Ein Service für unsere Bürger, Dienstleistung von A-Z

Altlastenkataster - Auskunft

Schlagworte Altlastenkataster

Leistungsbeschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der unteren Bodenschutzbehörde beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis oder kreisfreie Stadt

Was muss ich mitbringen?

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

Rechtsgrundlage