Wasserzähler
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Wasserzähler (Wasseruhr)Allgemeines
Für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und die Entnahme von Wasser bezahlen Sie Gebühren. Wir erheben eine Grund- und Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr richtet sich nach der Zählergröße. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Wir bestimmen für Sie Art, Zahl und Größe der Wasserzähler. Unsere Aufgabe ist das Liefern, Anbringen, Unterhalten und Entfernen der Wasserzähler.
Wasserzähler im Neubau
Sie als Bauherr beantragen vor Nutzungsbeginn den Einbau eines Wasserzählers. Dazu reichen Sie alle Antragsunterlagen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ein. Wenn Ihr Sanitärinstallateur die Fertigstellung der Hausinstallation mit dem Anmeldeformular anzeigt, bauen wir Ihnen den Wasserzähler ein. Den Einbau bestätigen Sie uns mit Unterschrift.
Wasserzähler wechseln
Die Wasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Um den rechtzeitigen Wechsel brauchen Sie sich nicht zu kümmern; das übernehmen wir für Sie. Wir tauschen die abgelaufenen Zähler gegen neue aus.
Gebühren
Die Kosten für den Einbau oder den Wechsel der Wasserzähler sind in der Zählergebühr enthalten.
Wasserzähler prüfen
Sie können jederzeit den Wasserzähler prüfen lassen. Dazu wird der Zähler ausgetauscht und an eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle geschickt. Wird kein Fehler festgestellt, tragen Sie die Kosten der Prüfung.
Wasserzähler ablesen
Damit wir Ihre Verbrauchsgebühren ermitteln können, lesen wir den Zählerstand einmal am Jahresende ab.