Abfall - Gartenabfälle entsorgen
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Einige Städte und Gemeinden haben die Beseitigung von Gartenabfällen (nur Baum- und Strauchschnitt) durch Verbrennen an bestimmten Tagen unter bestimmten Anforderungen zugelassen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ausnahme und soll auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die mit Schadorganismen befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.
Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA)
Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO)