Am 15. November 2011 werden folgende Steuern und Abgaben fällig:
1. Grundbesitzabgaben 4. Quartal 2011
2. Gewerbesteuervorauszahlungen 4. Quartal 2011
3. Hundesteuer 4. Quartal 2011
Alle Steuer- u. Gebührenpflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten.
Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang das Bankabbuchungsverfahren, wodurch Ihnen keinerlei Nachteile entstehen, da Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können. Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.